OTTO BUCHEGGER ERZÄHLT

Ein Mensch – eine Stimme, das ist in fast allen Demokratien üblich. In Deutschland bezeichnet man dies als Wahlgleichheit. Und auch ich will daran nicht rütteln. Aber warum soll man die Macht dieser einen Stimme nicht aufteilen können?

Eine Idee, die ohne großen Aufwand durchführbar ist, ist die Teilung dieser einen Stimme in zwei Halbstimmen. Ich kann also damit zum Beispiel auch Koalitionen wählen. Oder ohne großes Risiko auch eine Partei, die wahrscheinlich unter 5 Prozent nie ins Parlament einziehen würde, berücksichtigen.

Dieser Vorschlag ist mit dem heutigen System voll kompatibel. Selbstverständlich kann man beide Halbstimmen auch einer Partei oder Person geben.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies bei uns nie ausprobiert werden wird, ich will aber dennoch diesen Vorschlag mit den Halbstimmen ins Gespräch bringen. Ich bin überzeugt, das dies zu einer besseren Wahlbeteiligung führen wird. Und alles, was das Interesse am Wählen verbessert, stärkt auch die Demokratie.

Wahrscheinlich würde ein Praxistest neue Probleme aufzeigen, z.B. dass die Anzahl der Parteien im Parlament weiter ansteigen wird. Vielleicht müsste man dann statt der 5 Prozent Klausel, eine 6 oder 7 Prozent Klausel einführen. Grundsätzlich aber bin ich mir sicher, dass Halbstimmen zu mehr Anteilnahme an der Politik führen werden.

Halbstimmen

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